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Arbeit und Ausbildung

Asylsuchende oder Personen mit einer Duldung benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung stets die Erlaubnis der Ausländerbehörde.

Ein Beschäftigungsverbot gibt es in folgenden Fällen:

  • Asylbewerber*innen in den ersten drei Monaten
  • Asylbewerber*innen, die noch in einer Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen müssen
  • Asylbewerber*innen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, da ein anderes EU-Land zuständig ist (Dublin-Verfahren)
  • Asylbewerber*innen, die aus einem „sicheren Herkunftsland“ kommen und ihr nach dem 31. August 2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde
  • Asylbewerber*innen, die sich in der „Duldung light“ befinden (aufgrund der fehlenden Mitwirkung bei der Identitätsklärung)

Eine Arbeitserlaubnis kann hingegen erteilt werden für

  • Asylbewerber*innen im Verfahren, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, nach drei Monaten
  • Asylbewerber mit minderjährigen Kindern nach sechs Monaten
  • Asylbewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, nach neun Monaten
  • Geduldete, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtungen leben, nach drei Monaten
  • Geduldete, die in einer Aufnahmeeinrichtung leben, nach sechs Monaten

Die grundlegenden Vorgaben an die Ausländerämter zu den Arbeits- und Ausbildungsgenehmigungen finden sich hier https://unserveto-bayern.de/documents/Ausbildung_Arbeit/Vollzugshinweise_zur_Besch%C3%A4ftigung_und_Berufsausbildung_von_Asylbewerber_2020_07.pdf

Die Hoffnungen, dass mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue realistische Möglichkeiten für den „Spurwechsel“ zur Arbeitsmigrationen gegeben sind, haben sich bisher nicht erfüllt. Daten hierzu finden Sie unter https://unserveto-bayern.de/documents/Ausbildung_Arbeit/Infopapier_Fachkraefte_Fachkraefteeinwanderungsgesetz_Mediendienst.pdf

Ausländerämter verweisen zunehmend auf die Möglichkeit, nach einer Ausreise in ihr Heimatland bei der entsprechenden Deutschen Botschafts einen Antrag auf Arbeitsgenehmigungen zu stellen. Dies ist in vielen Fällen unrealistisch und teuer. Wie dies geschehen soll, ist in folgendem Dokument erläutert: StMI: Beschäftigungsrecht.


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arbeit_ausbildung.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/19 15:35 von admin_wiki