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ANKER-Zentren

Die Bezeichnung ANKER steht für Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Einrichtungen. Von der Idee her sollen hier alle wichtigen Zuständigkeiten gebündelt werden: von Ankunft über Asylantragstellung und Entscheidung bis zur kommunalen Verteilung, ersten integrationsvorbereitenden und Maßnahmen bzw. der Rückkehr von Asylantragstellenden.

Daher sind dort vorhanden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden, Verwaltungsgerichte, Jugendämter und die Bundesagentur für Arbeit. Zu den ANKER-Zentren gehören auch Außenstellen (Dependenzen). Diese sind zum Teil weit entfernt von den Zentren und beinhalten nicht alle Behörden.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterhält derzeit Außenstellen in neun ANKER-Einrichtungen und acht funktionsgleichen Einrichtungen. Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde beschlossen, das AnkER-Konzept nicht weiterzuverfolgen.

Zur Zeit gibt es in Bayern an insgesamt rund 30 Standorte der ANKER-Zentren und ihrer Dependancen. Bezogen auf die ANKER-Zentren gibt es viele Kritikpunkte. Eines betrifft die Asylverfahrensberatung in den ANKER-Zentren.


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anker.txt · Zuletzt geändert: 2023/11/25 11:39 von admin_wiki